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Intersexuelle – Ethikrat empfiehlt „anderes“ als drittes Geschlecht anzugeben


Intersexuelle – Ethikrat empfiehlt „anderes“ als drittes Geschlecht anzugeben

Jährlich kommen hierzulande zwischen 120 und 350 Babys zur Welt, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind und insgesamt leben in Deutschland zwischen 80.000 und 120.000 Intersexuelle.
Im Auftrag der Bundesregierung hat der Ethikrat nun nach eineinhalb-jähriger Diskussion mit intersexuellen Menschen, Medizinern und Rechtswissenschaftlern gefordert, im Personenstandsrecht eine dritte Kategorie für dieses Geschlecht einzuführen.
Das Gremium ist der Meinung, dass es ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung ist, wenn Menschen sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution nicht dem „weiblichen“ oder „männlichen“ Geschlecht zuordnen können, vom Gesetz her aber dazu gezwungen werden sich auf dem Standesamt in eine dieser Kategorien einzuordnen.
Lt. Empfehlung vom Ethikrat sollte geregelt werden, dass von Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „männlich“ oder „weiblich“ auch „anderes“ gewählt werden kann.
Des Weiteren empfiehlt der Ethikrat, dass keine Eintragung erfolgen muss, bis die betroffene Person sich selbst entschieden hat.

 

Klares Signal gegen Genitalverstümmelung

Für Lucie Veith, Vorsitzende des Vereins „Intersexuelle Menschen e.V.“ (und wie sie sagte: „als Frau wahrgenommen“) steht fest, dass es ein drittes Geschlecht gibt und dass dieses Geschlecht endlich gesetzlich anerkannt werden muß. Sie erhofft sich deshalb ein klares Signal gegen Genitalverstümmelung bei intersexuellen Kindern.
Als Genitalverstümmelung bezeichnet Lucie Veith die angleichenden Operationen, die bei intersexuellen Kindern häufig rigoros innerhalb einer Woche nach der Geburt durchgeführt werden, damit sie einem Geschlecht zugewiesen werden und beim Standesamt gemeldet werden können. Noch würden üblicherweise 90% dieser Kinder zu Frauen gemacht, da dies die einfachere Variante ist.

Der deutsche Ethikart fordert, dass die „Betroffenen“ vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft geschützt werden müssen. Medizinische und psychologische Beratungen von Intersexuellen und ihren Eltern, sowie Diagnostik und Behandlung sollen nur von Fachkräften erfolgen dürfen.

Quelle: Focus Online


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