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Gerichtsurteil zu Namensänderung - Kind kann nach Scheidung Nachname der Mutter annehmen


Nach einer Scheidung kann derjenige Partner, der seinen Nachnamen bei der Hochzeit aufgegeben hatte, wieder seinen/ihren Geburtsnamen annehmen. Doch wie ist das bei Scheidungskindern? Müssen sie den Nachnamen des Vaters behalten, auch wenn sie bei der Mutter leben, die wieder ihren alten Namen trägt?

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat dazu entschieden: Grundsätzlich müssen Kinder mit solchen Konflikten leben lernen. Allerdings war es bei dem verhandelten Fall so, dass der Vater einen iranischen Nachnamen hatte, die Mutter einen deutschen. Der Vater hatte gegen die Entscheidung der Mutter geklagt, dass der Sohn ihren Nachnamen tragen solle.

Der Junge konnte vor Gericht darlegen, dass er kaum Kontakt zum Vater habe, er sich mit dessen Namen nicht identifizieren könne und er außerdem mit der Voreingenommenheit im Alltag gegenüber Personen mit islamischer Herkunft zu kämpfen habe. Daraufhin entschieden die Richter, dass der Junge den Nachnamen seiner Mutter annehmen darf. 


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