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Aufenthaltsrecht: Kinderkrippe oder Tagesmutter ist besser als Vater - Urteil - Eltern streiten - Sorgerecht


Das Brandenburgische Oberlandes- gericht hat entschieden, dass es für ein eineinhalb Jahre altes Mädchen besser ist, wenn es bei einer Tagesmutter oder in der Kinderkrippe betreut wird als vom Vater. Die Eltern des Kleinkindes sind nicht miteinander verheiratet und leben in getrennten Haushalten. Als sich die Mutter entschied, wieder zu arbeiten und ihre Tochter in eine Kinderkrippe oder zu einer Tagesmutter geben zu wollen, klagte der Vater dagegen. Da er freiberuflich tätig ist und in seiner Wohnung auch sein Büro hat, wollte er sich selbst um seine Tochter kümmern. Er beantrage deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Teil des Sorgerechts).

Die Richter lehnten dies ab mit der Begründung, dass einem Kind von eineinhalb Jahren die Fremdbetreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter nicht schade. Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle zu hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und des Kindes.


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