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Lucifer, Lenin, Störenfried: International verbotene Vornamen

© iStock, evgenyatamanenko

Lucifer ist kein zugelassener Vorname in Deutschland. Das hat ein Gericht in Kassel entschieden. Die Eltern mussten sich eine Alternative überlegen. Die Wahl fällt nun auf Lucian.

Eltern aus Kassel sind mit dem Namenswunsch für ihr Baby an einem Gericht gescheitert. Eigentlich wollten sie ihren Sohn Lucifer nennen. Harmlos auf den ersten Blick. Denn wörtlich übersetzt bedeutet Lucifer eigentlich "Lichtträger". Doch der Name steht eben auch als Synonym für den Teufel und damit für das personifizierte Böse. Darf ein Kind in Deutschland einen derart belasteten Namen haben?

Ein Beamter meldete Bedenken an und weigerte sich, den außergewöhnlichen Vornamen zu beurkunden. Das Amstgericht Kassel wurde zur Klärung eingeschaltet. Die Eltern haben sich schließlich umstimmen lassen – nun wird das Kind Lucian heißen. Der Name klingt ähnlich und hat auch in etwa die gleiche Bedeutung.

Fälle dieser Art kommen immer wieder mal vor. Majesty, Nutella, Talula Does The Hula From Hawaii - deutsche Beamte werden zuweilen mit obskuren Vornamen konfrontiert. Dabei haben sie zu prüfen, ob der vorgeschlagene Vorname den neuen Erdenbürger nicht bloßstellt und dadurch sozial benachteiligt.

Wollen Eltern den sonderbaren Vornamen gegen den amtlichen Willen trotzdem durchsetzen, müssen sie vor Gericht ziehen. Doch deutsche Gerichte kommen meist zu denselben Überzeugungen wie die Standesämter – und so kritisieren Juristen zuweilen auch das mangelnde Urteilsvermögen mancher Eltern.

Verboten sind Namen, die anstößig sind, das Kind der Lächerlichkeit preisgeben oder einfach unpassend sind: z. B.

Der Papst und die Vornamen

Im arabischen Emirat Katar wollten Eltern ihren Sohn Fifa (!) nennen. Nicht nur Fußballfans reagieren darauf verschreckt, selbst der Papst intervenierte. Gleichzeitig appellierte der Pontifex maximus an die Vernunft der Mütter und Väter in aller Welt. Der Papa erinnerte an die schöne alte Tradition, Vornamen für die Neugeborenen doch in der Bibel zu suchen.

Die päpstliche Ansage bedeutet schwere Zeiten für Brooklyn, Fanta, Apple, Pepsi und Co. – demnach sind ja Vornamen wie Noah, Adam, Maria, Eva, Lukas, Jakob, Sarah oder eben Guilia und Francisco en vogue. Aber nicht nur der Heilige Vater wendet sich gegen obskure Vornamen aus Gründen der Schicklichkeit und des guten Geschmacks.

No Goes aus aller Welt

Die bizarren Vorstellungen mancher Eltern finden sich beispielsweise auch in Frankreich. Hier sollte ein Kind Nutella heißen. Das zuständige Amt wollte nicht, dass das Kind nach einem internationalen Brotaufstrich benannt werden sollte und änderte ihn kurzerhand in Ella – und die wird es dem Amt einmal danken.

Engländer sind Anhänger eines besonderen Humors:
Der Vorname 3rd/09 wurde dennoch nicht zugelassen, wenn auch die Mutter Science-Fiction-Anhängerin und der Vater engagierter Informatiker waren. Auch Fish and Chips fiel auf der Insel durch und der Vorname Majesty geht im Empire logischerweise gar nicht - Gleiches gilt für Royal-Rule, Admiral, Prince und Corporal.

Auch in Neuseeland sind Vornamen gesetzlich reglementiert:
Die Vornamen Sex Fruit und Kennan got Lucy sind verboten – und Stallion rief Entsetzen hervor, denn er steht für Zuchthengst oder auch für einen umgangssprachlichen "Stecher".

Ein anderes Elternpaar wählte 4real aus. Übersetzt meinten die jungen Eltern wohl "in echt" – akzeptiert wurde das Namenskonstrukt nicht.

Talula Does The Hula From Hawaii übersetzen wir mit "Talula macht den Hula aus Hawaii". Der Vorname war sogar einmal genehmigt worden. Er gehörte einem 10-jährigen Mädchen, bevor ein neuseeländisches Gericht die Umbenennung veranlasste.

Die Richter meinten: "Dieser Vorname lässt das Kind als Trottel dastehen". Außerdem sorgt er für jede Menge Stress beim Ausfüllen von Formularen. Last, but not least will wohl niemand mit "Talula macht den Hula aus Hawaii" aufgerufen werden.

Weitere Preziosen aus dem neuseeländischen Fundus verbotener Vornamen sind Keenan Got Lucy , Yeah Detroit und Number 16 Bus Shelter.

Eine Bushaltestelle Nummer 16 gibt es sicher auch irgendwo in Italien.

Hier verbaten sich Amtsrichter den Vornamen Venerdi. Das heißt zunächst ziemlich unverfänglich Freitag – und so verbindet die römische Gerichtsbarkeit Venerdi mit dem Freitag aus "Robinson Crusoe", der ein Sinnbild für Unterwürfigkeit sei. Andererseits wurde der Vorname Mercoledi (Mittwoch) in Italien zugelassen.

Ein Schläfchen auf der Tastatur?

Im schwedischen Königreich wurden die Vornamen Google, Ikea, Metallica und Veranda verboten. Pures Entsetzen rief der Antrag auf den Vornamen Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 hervor.

Er entstammt nicht einem Schwächeanfall mit anschließendem Schläfchen auf der Tastatur – einerseits soll die Buchstabenfolge Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 Albin ausgesprochen werden, wobei unklar ist, warum. Andererseits wählten die jungen schwedischen Eltern den Vornamen Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 aus, um gegen bestehende Gesetze zur Namensregulierung zu protestieren.

Tow heißt "stinkender Kopf" und der ist als Vorname in Malaysia strikt verboten. Auch Sor Chai (geisteskrank), Ah Chwar (Schlange) und Khiow Khoo (der Bucklige) waren dort beantragt und gleich wieder abgelehnt worden. 

Malaysische Youngster wollten ihr Baby Woti nennen. Das heißt übersetzt "Geschlechtsverkehr" und wurde schnell verboten – als Vorname zumindest.

China hatte im Juli des Vorjahres 1 367 485 388 Einwohner. Da ist es zugegebenermaßen schwer, immer wieder einmalige Vornamen zu finden. Findige Eltern wählten als Vornamen @ aus, weil es der chinesischen Zeichenschrift entsprechend so ähnlich wie "Liebe" aussieht. Die Behörden teilten die Ansicht nicht und deklarierten den Vornamen @ als Beispiel für den Verfall der Sitten.

Apropos Schriftzeichen: 
In Japan wählten Eltern den Vornamen Akuma aus. Übersetzt heißt Akuma "der Teufel" und nach einem langen Rechtsstreit wurde er verboten.

Langwierig ist es auch, sich durch die Rechtsvorschriften in Portugal durchzuarbeiten: Ein 80-seitiges Gesetzeswerk regelt alle „Dos and Donts" der portugiesischen Namenswelt. Demnach ist der Vorname Tomàs erlaubt, aber Tom darf ein Kind in Portugal nicht heißen.

Bei unseren dänischen Nachbarn wurde der Vorname Anus gottseidank ebenso verboten wie Affe oder Pluto. 

Deutsche Standesämter kanzelten Miatt, weil er einem Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden konnte – Lafayette, Jazz oder Speedy dagegen sind wohlgelitten.

So soll wohl das Kindeswohl im Zentrum aller Bemühungen stehen, dennoch liegen Schönheit und Akzeptanz auch hier zumindest teilweise im wachen Auge des Betrachters.

Inzwischen erlaubt, aber nicht unbedingt anzuraten sind die beiden Jungennamen Judas und Kain. 

Bei Judas empfehlen die zuständigen Standesbeamten normalerweise, einen zweiten Vornamen hinzuzufügen wie z. B. Thaddäus, da dann auf einen anderen der 12 Apostel aus der Bibel verwiesen wird, und nicht auf den Jesus-Verräter Judas Ischariot.

Positive Urteile gab es zu diesen Vornamen

Name Information
Emma Tiger wurde zuerst abgelehnt, dann genehmigt (weil die Tochter von Til Schweiger so heißt)
Emilie-Extra wurde genehmigt mit der Begründung, die Eltern hätten ein Recht auf Namenserfindung
November wurde zuerst für einen Jungen abgelehnt, später als als Zweitname genehmigt und ist inzwischen auch für Mädchen erlaubt
Anderson wurde zuerst mit der Begründung, es handele sich um einen Nachnamen, abgelehnt, später entschied das Bundesverfassungsgericht anders: Vornamen mit der Endung -son haben sich in Deutschland mittlerweile durchgesetzt.
Sizilia wurde als Variante von Cäcilie erlaubt.
Lütke wurde erlaubt, obwohl es sich dabei um einen in Deutschland gebräuchlichen Nachnamen handelt.
LouAnn wurde vom Gericht erlaubt, nachdem das Standesamt nur die Schreibweise Lou Ann zugelassen hatte.

Eine zukunftsweisende Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008 gefällt: Es erlaubte indischstämmigen Eltern ihre Tochter Kiran zu nennen, obwohl der Namen in Indien sowohl für Mädchen als auch für Jungen üblich ist. 

Die bisherige Begründung von Standesbeamten, ein Vorname müsse durch Hinzufügen eines Zweitnamens eindeutig als männlich oder weiblich erkennbar sein, ist somit nichtig (BVerfG vom 5. Dezember 2008, AZ: 1 BvR 576/07).

Das Gericht urteilte wörtlich: Der Gesetzgeber hat weder ausdrücklich noch immanent einen Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht dem Personenstandsrecht entnehmen. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG sind zwar Vornamen und nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG das Geschlecht eines Kindes in das Geburtsregister einzutragen. Hieraus folgt indes keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen. Soweit sich das Amtsgericht auf die Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden gestützt hat, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter.

Jungen wie Mädchen dürften diesem Urteil zufolge z. B. auf den Namen Kim getauft werden, ohne dass sie einen zweiten Vornamen tragen. 

Ausgeschlossen ist aber weiterhin, dass ein typisch weiblicher Name für einen Jungen verwendet wird und umgekehrt. Ausnahme: Maria für Jungen.


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