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Ultraschall in der Schwangerschaft – Schwangerschaftsuntersuchung erweitert!


Seit 1. Juli 2013 gelten neue Mutterschaftsrichtlinien!
Trotzerweiterter Basis-Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft bleibt Deutschland vom Umfang der Untersuchung her hinter anderen europäischen Ländern zurück, beanstanden Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM).

Nach den neuen Mutterschaftsrichtlinien, die seit dem 01.07.2013 in Kraft getreten sind, kann jede schwangere Frau in Deutschland während einer Schwangerschaft drei Basis-Ultraschalluntersuchungen auf Kosten der Krankenkasse wahrnehmen. Das heißt, Schwangere haben Anspruch auf eine „erweiterte“ Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche. Dabei untersuchen die Frauenärzte das Ungeborene per Ultraschall umfassender auf Fehlbildungen.  Seit dieser neuen Regelung untersuchen Frauenärzte beim Screening im zweiten Drittel der Schwangerschaft nicht mehr nur die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des ungeborenen Babys, sowie die Position der Plazenta, sondern sie sehen sich zukünftig auch an, ob der Kopf und die Hirnkammern des Ungeborenen normal geformt sind und ob das Kleinhirn sichtbar ist. Des Weiteren prüfen die Gynäkologen, wie sich der Hals und der Rücken des ungeborenen Kindes entwickeln und ob das Herz des Babys rhythmisch schlägt und alle vier Herzkammern ausgebildet hat. Zudem wird von den Frauenärzten noch inspiziert, ob Magen und Harnblase des Ungeborenen sichtbar sind und die vordere Bauchwand geschlossen ist.
„Damit erreichen wir jedoch immer noch bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten“, so die Aussage von DEGUM-Sprecherin Profess. Dr. med. Annegret Geipel aus Bonn. „Eine weiterführende Organdiagnostik – auch „Feindiagnostik“ genannt – ist nach den Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland nur vorgesehen, wenn beim Basisultraschall Auffälliges entdeckt wird oder besondere Risiken vorliegen“, so die Professorin.
Bei einer Feindiagnostik werden von einem Ultraschall-Spezialisten auch Gesicht, Arme, Beine und die Hauptschlagadern untersucht. „Da das Spektrum der angeborenen Fehlbildungen groß ist und diese sehr selten sind, sind die meisten Frauenärzte damit nicht vertraut“, sagt Prof. Dr. med.  Annegret Geipel,

Von der DEGUM wird Schwangeren empfohlen, die Basis-Ultraschalluntersuchungen unbedingt wahrzunehmen, da die Diagnose vor der Geburt für Kinder mit schweren Fehlbildungen lebensrettend sein kann.

 


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