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Betreuungsgeld: "Herdprämie" wurde wieder abgeschafft

Getty Images/iStockphoto, carlosbezz

Am 1. August 2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt - und zwei Jahre danach wieder abgeschafft, da es laut einem Urteil des Bundeverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wer sein Kind daheim betreut, bekommt in einigen Bundesländern dennoch Geld.

Viele hatten damals wahrscheinlich schon nicht mehr daran geglaubt, doch trotz der Bedenken innerhalb der FDP und in Teilen der CDU, setzte sich 2013 schließlich die CSU durch: Seit dem 1. August 2013 erhielten Eltern im Anschluss an das Elterngeld und ab dem zweiten Lebensjahr ihres Kindes monatlich 100 Euro Betreuungsgeld, von den Gegener als "Herdprämie" kritisiert. Wie bereits im Gesetz verankert, wurde der Satz zum 1. August 2014 um 50 Euro erhöht. Voraussetzung dafür war, dass die Eltern ihren Nachwuchs entweder selbst betreuten oder die Betreuung innerhalb ihres Familien- oder Freundeskreises privat organisierten.

Warum wurde das Betreuungsgeld eingeführt?

Das Betreuungsgeld wurde vom Staat an Eltern gezahlt, die die Betreuung ihrer Kinder zwischen dem 15. und dem 36. Lebensmonat selbst übernommen und keinen Kindergartenplatz in Anspruch genommen hatten. So sollten Eltern die Wahl haben, ihre Kinder privat zu versorgen oder sie in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte zu geben.

Mit dem Betreuungsgeld sollte die Arbeit von Eltern anerkannt und unterstützt werden, die ihr Kind im privaten Umfeld erziehen und betreuen, so die Aussage des Familienministeriums.

Auch Väter und Mütter, die eine Tagesmutter oder eine ausschließlich privat finanzierte Krippe nutzten, konnten Betreuungsgeld beantragen. Sprich: Alle Eltern hatten Anspruch, die ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Krippe gaben.

Warum wurde das Betreuungsgeld abgeschafft?

Zwei Jahre nach Einführung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, dass die sogenannte Herdprämie auf Bundesebene nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar ist. Einen generellen Anspruch auf Betreuungsgeld gibt es auf Bundesebene damit nicht mehr. In einigen Bundesländern wird allerdings ein Landeserziehungsgeldausgezahlt.


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